E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Anfrage: Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!

Geschäftsnummer:

23.424

Eingereicht von:

Reimann Lukas

Einreichungsdatum:

17.03.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Bundesgesetz; Annahme; Unterbreitet; Abstimmung; Dringlich; Bundesgesetze; Bundesversammlung; Angenommen; Frist; Kraft; Erklärtes; Bundesverfassung; Werden; Geändert:; Bundesgesetze;; Erklärten; Unterbreitet:; Absatz; Wird

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Eingereichter Text

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Artikel 140, Absatz 1 Buchstabe c und d

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

c. Aufgehoben

d. die dringlich erklärten Bundesgesetze; diese Bundesgesetze müssen innerhalb von 100 Tagen nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe b

Aufgehoben

Artikel 165 Absatz 2-3bis

2 Aufgehoben

3 Aufgehoben

3bis Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz tritt 100 Tage nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Begründung

Volk und Stände entscheiden innert 100 Tagen über dringlich erklärte Bundesgesetze.

Es kann vorkommen und kommt immer häufiger vor, dass die Bundesversammlung glaubt, ein von ihr verabschiedetes Bundesgesetz dringlich erklären zu müssen. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Jedoch kann dann der Souverän (d.h. Volk und Stände) seine verfassungsrechtliche Prärogative des Referendums nur unter erschwerten Bedingungen ausüben.

De facto wird dabei der Stimmbürger entmachtet.

Die pa. iv. schafft Abhilfe: ein dringlich erklärtes Bundesgesetz muss innert 100 Tagen vom Souverän angenommen werden. Bei einem "Nein" bei der Referendumsabstimmung tritt dieses Gesetz sofort ausser Kraft. Damit werden die demokratischen Rechte der Bevölkerung auch bei dringlichen Bundesgesetzen sichergestellt.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz